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Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis Mindestalter: 18 Jahre Begleitetes Fahren schon ab 17 Jahre
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Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Mindestalter: 18 Jahre Begleitetes Fahren schon ab 17 Jahre
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Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 35kW [48 PS] Mindestalter: 24 Jahre
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Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 35 kW [48 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis Aufstieg in die unbegrenzte Klasse A durch eine verkürzte praktische Prüfung) Mindestalter: 18 Jahre
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Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Mindestalter: 16 Jahre
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Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45km/h) Mindestalter: 16 Jahre
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25 km/h Mindestalter: 15 Jahre
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Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Mindestalter: 21 bzw. 18 Jahre
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Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg Mindestalter: 21 bzw. 18 Jahre
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Wir führen auch die beschleunigte Grundqualifikation und BKF-Weiterbildungen für LKW-Fahrer durch.