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Führerscheinklasse C

Führerscheinklassen - Klasse C

 
LKW-Führerschein mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
 
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
 
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung/Grundqualifikation)
  • Geltungsdauer: 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig
  • Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits - und Augengutachten
  • Förderung durch Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich

 
 
Für den Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebestätigung)
  • Erste Hilfe - Schein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • 2 biometrische Passfotos
  • vorhandener Führerschein
Fahrschulkosten und Amtsgebühren
 
Die Kosten für deine Führerscheinausbildung würden wir gerne mit dir persönlich - z.B. bei einer Tasse Kaffee - besprechen. Eine Förderung durch das Arbeitsamt (Bildungsgutschein) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
 
Wir sind der Meinung, dass der Preis nicht der ausschlaggebende Grund für die Wahl deiner Fahrschule sein sollte. Wichtig ist, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst. Unser Ziel ist, dass du ein zufriedener Fahrschüler und später ein guter Fahrer bist!

 
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3x in Hamburg und Schleswig-Holstein
 
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CORONA-NEWS

Seit dem 22. Mai ist es erforderlich, dass jeder Fahrschüler vor dem theoretischen und praktischen Unterricht einen Nachweis eines negativen Coronatest (Schnelltest nicht älter als 12 Stunden) erbringt,
ersatzweise einen Coronavirus-​Impfnachweis oder eines Genesenennachweises.

Bitte beachtet unsere Corona Informationen in der Infobox.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.