Führerscheinklassen - Klasse C
LKW-Führerschein mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung/Grundqualifikation)
- Geltungsdauer: 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B
- Beinhaltet Klasse: C1
- Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig
- Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits - und Augengutachten
- Förderung durch Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Für den Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebestätigung)
- Erste Hilfe - Schein
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- 2 biometrische Passfotos
- vorhandener Führerschein
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Fahrschulkosten und Amtsgebühren
Die Kosten für deine Führerscheinausbildung würden wir gerne mit dir persönlich - z.B. bei einer Tasse Kaffee - besprechen. Eine Förderung durch das Arbeitsamt (Bildungsgutschein) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir sind der Meinung, dass der Preis nicht der ausschlaggebende Grund für die Wahl deiner Fahrschule sein sollte.
Wichtig ist, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst.
Unser Ziel ist, dass du ein zufriedener Fahrschüler und später ein guter Fahrer bist!
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