Führerscheinklasse AFührerscheinklassen - Klasse A
Fahrzeugart Schwere Krafträder ![]() Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mehr als 15 kW. Die FE Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen: 1.Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A2 durch verkürzte Praktische Prüfung 2.Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahres.
**bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A2 kann diese FE vor Vollendung des 24. Lebensjahres erworben werden.
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