Führerscheinklassen - Klasse A1
Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf max.0,1 kW/kg betragen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis max. 15 kW.
Altersstufung:
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: 15 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe
Für den Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebestätigung)
- Erste Hilfe - Schein
- Sehtest
- 2 biometrische Passfotos
- bei Erweiterung den Führerschein
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Fahrschulkosten und Amtsgebühren
Die Kosten für deine Führerscheinausbildung würden wir gerne mit dir persönlich - z.B. bei einer Tasse Kaffee - besprechen.
Wir sind der Meinung, dass der Preis nicht der ausschlaggebende Grund für die Wahl deiner Fahrschule sein sollte.
Wichtig ist, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst.
Unser Ziel ist, dass du ein zufriedener Fahrschüler und später ein guter Fahrer bist!
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