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Führerscheinklasse AM

Führerscheinklassen - Klasse AM

 
Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
 
(a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
(b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
(c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
(d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
(e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: 15 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe

 
 
Für den Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebestätigung)
  • Erste Hilfe - Schein
  • Sehtest
  • 2 biometrische Passfotos
  • bei Erweiterung den Führerschein
Fahrschulkosten und Amtsgebühren
 
Die Kosten für deine Führerscheinausbildung würden wir gerne mit dir persönlich - z.B. bei einer Tasse Kaffee - besprechen.
 
Wir sind der Meinung, dass der Preis nicht der ausschlaggebende Grund für die Wahl deiner Fahrschule sein sollte. Wichtig ist, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst.
 
Unser Ziel ist, dass du ein zufriedener Fahrschüler und später ein guter Fahrer bist!

 
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Führerscheinklassen 1. Hilfe

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CORONA-NEWS

Seit dem 22. Mai ist es erforderlich, dass jeder Fahrschüler vor dem theoretischen und praktischen Unterricht einen Nachweis eines negativen Coronatest (Schnelltest nicht älter als 12 Stunden) erbringt,
ersatzweise einen Coronavirus-​Impfnachweis oder eines Genesenennachweises.

Bitte beachtet unsere Corona Informationen in der Infobox.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.