Führerscheinklassen - Klasse A2
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Auch an kleine Leute haben wir gedacht!
Unsere Maschinen sind tiefergelegt, so dass auch ab einer Körpergröße von 1,50m eine Ausbildung erfolgen kann.
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg (mind. 5 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
- Mindestalter: 18
- Geltungsdauer: 15 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A1,AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe
Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A1 kann die Klasse A2 durch eine verkürzte Praktische Aufstiegsprüfung erlangt werden.
Für den Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebestätigung)
- Erste Hilfe - Schein
- Sehtest
- 2 biometrische Passfotos
- bei Erweiterung den Führerschein
|
|
Fahrschulkosten und Amtsgebühren
Die Kosten für deine Führerscheinausbildung würden wir gerne mit dir persönlich - z.B. bei einer Tasse Kaffee - besprechen.
Wir sind der Meinung, dass der Preis nicht der ausschlaggebende Grund für die Wahl deiner Fahrschule sein sollte.
Wichtig ist, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst.
Unser Ziel ist, dass du ein zufriedener Fahrschüler und später ein guter Fahrer bist!
|
zurück zur Übersicht der Klassen