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Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

 
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren schon ab 17 Jahre
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Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren schon ab 17 Jahre
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Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 35kW [48 PS]
Mindestalter: 24 Jahre
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Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 35 kW [48 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis Aufstieg in die unbegrenzte Klasse A durch eine verkürzte praktische Prüfung)
Mindestalter: 18 Jahre
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Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW
Mindestalter: 16 Jahre
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Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45km/h)
Mindestalter: 16 Jahre
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25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
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Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Mindestalter: 21 bzw. 18 Jahre
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Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 bzw. 18 Jahre
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Wir führen auch die beschleunigte Grundqualifikation und BKF-Weiterbildungen für LKW-Fahrer durch.
 
 
 
 
 
Führerscheinklassen 1. Hilfe

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Seit dem 22. Mai ist es erforderlich, dass jeder Fahrschüler vor dem theoretischen und praktischen Unterricht einen Nachweis eines negativen Coronatest (Schnelltest nicht älter als 12 Stunden) erbringt,
ersatzweise einen Coronavirus-​Impfnachweis oder eines Genesenennachweises.

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