Klasse M Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
a)Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h b)Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h c)Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind d)Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind e)Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: keine
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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