Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:
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Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis Mindestalter: 18 Jahre |
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Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Mindestalter: 18 Jahre |
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Direkteinstieg für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25kW [34 PS] Mindestalter: 25 Jahre |
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Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS], nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt) Mindestalter: 18 Jahre |
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Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Mindestalter: 16 Jahre |
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Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45km/h) Mindestalter: 16 Jahre |
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25 km/h Mindestalter: 15 Jahre |
Darüber hinaus führen wir laufend Nachschulungen (Aufbauseminare) zum Führerschein auf Probe und zum Punkteabbau durch. Anmeldungen während der Büro- und Unterrichtszeiten in den Fahrschulen.











