Leistungen
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Ausbildung
Die praktische Ausbildung und Prüfung finden in Hamburg statt.
Die Fahrtermine werden zu den Bürozeiten und später mit dem Fahrlehrer individuell vereinbart.
Während Ihrer Ausbildung unterscheiden sich zwei Arten von Fahrstunden:
Pflichtstunden
Diese Stunden sind vom Gesetzgeber vorgegeben und wie folgt aufgeschlüsselt:
- 3 Dämmerungs- / Nachtfahrstunden
- 5 Belastungs-/ Überlandfahrstunden
- 4 Autobahnfahrstunden
Übungsfahrten
Diese Fahrten benötigen Sie um ein Gefühl für das Fahrzeug und den Stadtverkehr zu bekommen. Eine Übungsfahrt erfolgt in 45 Minuten, wobei diese als Doppelstunden, also 90 Minuten gefahren werden. Die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden ist nicht vorher zu kalkulieren. Wir versichern jedoch, dass kein Fahrschüler über das erforderliche Maß hinaus geschult wird. Das Ende der Ausbildung wird in beiderseitiger Absprache festgelegt.
Diese Fahrten benötigen Sie um ein Gefühl für das Fahrzeug und den Stadtverkehr zu bekommen. Eine Übungsfahrt erfolgt in 45 Minuten, wobei diese als Doppelstunden, also 90 Minuten gefahren werden. Die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden ist nicht vorher zu kalkulieren. Wir versichern jedoch, dass kein Fahrschüler über das erforderliche Maß hinaus geschult wird. Das Ende der Ausbildung wird in beiderseitiger Absprache festgelegt.
Theorie
Der theoretische Unterricht muss zum Erlernen des Grundstoffs 12-mal (bei bereits vorhandenem Führerschein 6-mal) besucht werden. Hinzu kommt der klassenspezifische Unterricht (4-mal Motorrad, 2-mal Auto )
Bei Inhabern ausländischer Führerscheine entfallen die Pflicht-Theorie Ausbildung und die Pflichtfahrstunden




